| Theorie und Verkehrskundeunterricht (VKU) |
| Theorielektionen Einzelunterricht |
2 Std. (120 Minuten) |
CHF |
75.00 |
| Gruppenunterricht |
2 Std. (120 Minuten) |
CHF |
50.00 |
| VKU |
4 x 2 Lektionen |
CHF |
260.00 |
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| Auto Praktische Schulung, Kategorie B |
| Auto (Schaltung und Automat) |
pro Lektion (60 Minuten) |
CHF |
95.00 |
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| Abonnemente |
| 5er Abonnemente (Vorauszahlung) |
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CHF |
450.00 |
| 10er Abonnemente (Vorauszahlung) |
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CHF |
890.00 |
| andere Formen nach Absprache |
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| Eco-Drive Einzelunterricht gemäss Vorgaben Eco-Drive (3Lektionen) |
CHF |
210.00 |
| Eco-Drive |
3 Teilnehmer |
CHF |
55.00 |
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| Weiterbildungen |
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nach Anfrage |
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| Versicherung |
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| Obligatorische Auto- Fahrschul- Versicherung |
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CHF |
130.00 |
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| Motorrad Praktische Schulung, Kategorie A1 und A |
| Einzellektion |
60 Minuten |
CHF |
89.00 |
| Gruppe mit 2 Teilnehmern (pro Person) |
60 Minuten |
CHF |
75.00 |
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| Kurse |
| Obligatorische Motorradgrundschulung |
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| Modul I; II; III |
Modul à 4 Lektionen je |
CHF |
180.00 |
| Modul IIa |
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6 Lektionen |
CHF |
270.00 |
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| Sydis Moto Trainings (Weiterbildungskurse) |
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| Frühlings- Einfahr- Training |
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max. 8 Teilnehmer |
CHF |
in Vorbereitung |
| Kurven-Training I |
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max. 6 Teilnehmer |
CHF |
in Vorbereitung |
| Kurven-Technik II |
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max. 6 Teilnehmer |
CHF |
in Vorbereitung |
| Bremsen/Ausweichen/Kurven |
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max. 8 Teilnehmer |
CHF |
in Vorbereitung |
| Kurven-Trainings am Klausen und in der Tremola, Gotthard |
CHF |
in Vorbereitung |
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| Ferienarrangements www.töffland.ch |
| Werden ab min. 6 Teilnehmer organisiert. Preise je nach Destination und Dauer.* |
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* = Teilnahme mit dem eigenen Töff. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. |
Gültig ab 1. Januar 2009
Preisänderungen vorbehalten
| Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB) |
Preise |
Vertragspartner
Sydis Driving School
Fahrschule
Hansruedi Sydler
Fehraltorferstrasse 14
8332 Russikon |
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, schriftlich oder online per E-Mail) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die obgenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr (VZV) entspricht. |
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Er führt die Ausbildung nach den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar. |
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden ausschliesslich mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, Unfall, etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht. |
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 60 Minuten, inkl. Begrüssung, An- und Abmoderation, 1 ¼ Lektionen dauern 75,
1 ½ Lektionen 90 Minuten ohne Pause, Doppellektionen 120 Minuten inkl. 10 Minuten Pause. |
Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei nicht fristgerechter Absage (Krankheit, Unfall, usw.) wird die Lektion mit CHF 75.— verrechnet. |
Versicherung Kategorie B
Die Fahrschulversicherung ist obligatorisch. Der/die Fahrschüler/in ist während dem praktischen Fahrunterricht, sowie der offiziellen Führerprüfung, durch die Fahrschule „Sydis Driving School“ über die Winterthur Versicherung (Kasko- und Unfalldeckung) versichert. |
Einschränkungen – Ausschluss der Versicherungsgewährleistung
Die Versicherung gilt nur während des Unterrichts durch den Fahrlehrer mit dessen Fahrschulfahrzeug.
Private Fahrten sind nicht versichert.
Die Versicherung behält sich einen Ausschluss der Gewährleistung, resp., ihr Recht auf Regress, vor, bei:
Grober Fahrlässigkeit, Vergehen gegen Treu und Glauben, Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen (Canabis, etc.) Medikamentenmissbrauch, Übermüdung, die Aufzählung ist nicht abschliessend. |
Motorradkurse
Die Versicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Es können nach einem Sturz, Unfall keine Ansprüche an die Sydis Driving School gestellt werden. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die durch den Moderator/Instruktor verursacht wurden.
Kursabsolventen deren Motorräder nicht den Vorschriften entsprechen (zu wenig Reifenprofil, defekte Bremsen, usw.) oder deren Bekleidung nicht den Sicherheitsanforderungen genügen müssen zurückgewiesen werden. Das Kursgeld ist geschuldet. Im Übrigen gelten die Bedingungen auf der jeweiligen Kursbestätigung. |
Unterrichtstarif
Die Tarife werden verbindlich zu Beginn der Fahrausbildung, nach der ersten Lektion, vereinbart. Sie werden im Schülerblatt eingetragen und gelten bis zum Ende der Fahrausbildung, bzw., bis zur bestandenen praktischen Führerprüfung.
Wird die Fahrausbildung für die Dauer eines Jahres oder länger unterbrochen, wird der Tarif neu festgelegt. |
Gutscheine
Gutscheine werden auf den Namen des/der Fahrschülers/in ausgestellt und sind nicht auf andere Personen übertragbar. Gutscheine sind während der Dauer des Lernfahrausweises gültig. Nicht eingelöste Gutscheine werden nicht zurückerstattet. Nicht bezahlte Gutscheine sind ungültig. |
Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen (ohne Abo) sind jeweils nach der Lektion bar zu bezahlen.
Abonnemente und Gutscheine sind im Voraus zu bezahlen, d.h., bar oder mit Einzahlungsschein innert 10 Tagen.
Abos können nicht rückwirkend auf bezogene Fahrlektionen verwendet werden.
Nicht gebrauchte Lektionen von Abos werden nicht zurückerstattet. Bricht ein/e Fahrschüler/in die Ausbildung ab oder wechselt er/sie in eine andere Fahrschule, werden die restlichen Fahrlektionen gutgeschrieben, jedoch nicht zurückerstattet.
Nach Beendigung der Fahrausbildung erhält der/die Schüler/in eine Abrechnung für die erteilten Lektionen. Noch nicht bezahlte Lektionen sind bei Erhalt Rechnung ist zu begleichen.
Für Motorradkurse gelten die Bedingungen auf der Kursbestätigung. |
Abzahlungsvertrag
In Ausnahmefällen kann eine Fahrausbildung auf Abzahlung vereinbart werden. Ausgenommen sind Motorradkurse. Es gelten die Bedingungen des separaten Abzahlungsvertrags. Es werden jedoch nur so viele Lektionen erteilt wie der zu bezahlende Betrag pro Monat vorsieht. |
Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, wird eine erste Zahlungserinnerung ausgestellt. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.— verrechnet. Wird diese Zahlungsfrist nicht eingehalten erfolgt eine zweite Zahlungserinnerung per Einschreiben mit einem Zuschlag von CHF 100.—. Wird nicht fristgerecht reagiert wird ein Betreibungsverfahren eingeleitet mit 5% Verzugszins und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 150.—. Die Kosten der Betreibung gehen voll zu Lasten des Schuldners. |
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Sydis Driving School, Hansruedi Sydler, ist das Schweizer Recht verbindlich und anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Sydis Driving School, Hansruedi Sydler. |
Gültig ab 1.Januar 2009 |
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